AGB´S

A&E Solutions GmbH
Marktstraße 10
55494 Rheinböllen
Deutschland

§ 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von A&E Solutions erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die A&E Solutions mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn A&E Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn A&E Solutions auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von A&E Solutions richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).

§ 2 Leistungen
(1) A&E Solutions erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Bau- und Handwerksbetriebe sowie Industrie und mittelständische Unternehmen, insbesondere im Bereich des Onlinemarketings, der Mitarbeitergewinnung / Recruitings und der Neukundengewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet A&E Solutions dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter oder Kunden.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von A&E Solutions zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch A&E Solutions, bleibt der Vergütungsanspruch von A&E Solutions unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(4) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google und soziale Medien jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist A&E Solutions nicht verantwortlich.

(5) In Bezug auf die von A&E Solutions zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht A&E Solutions in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) A&E Solutions ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von A&E Solutions in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) A&E Solutions garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern A&E Solutions im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

(10) A&E Solutions ist berechtigt, den Kunden als Referenz/Testimonial in den sozialen Medien anzugeben und/oder mit dem Kunden innerhalb von Broschüren als Fallstudie zu werben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Benutzung von Foto- und Videomaterial, das den Kunden abbildet, sowie für die Nennung des Unternehmensnamens bzw. der Firma des Kunden. Die Berechtigung besteht über die Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von 12 Monaten.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen A&E Solutions und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von A&E Solutions nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von A&E Solutions eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von A&E Solutions ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) A&E Solutions kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) A&E Solutions kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber A&E Solutions nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist A&E Solutions berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von A&E Solutions gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von A&E Solutions hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von A&E Solutions angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von A&E Solutions erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von A&E Solutions ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von A&E Solutions ist anders lautend.

(3) Sofern mit A&E Solutions als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde A&E Solutions ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei A&E Solutions anzufragen.

(4) A&E Solutions stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an A&E Solutions zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch A&E Solutions beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei A&E Solutions eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei A&E Solutions vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält A&E Solutions sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber A&E Solutions in Verzug, ist A&E Solutions berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. A&E Solutions wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) A&E Solutions wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. A&E Solutions ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist A&E Solutions gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von A&E Solutions unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass A&E Solutions überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt A&E Solutions insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen durch A&E Solutions gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von A&E Solutions erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die A&E Solutions nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an A&E Solutions über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung
(1) A&E Solutions haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet A&E Solutions nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet A&E Solutions nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. A&E Solutions gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn A&E Solutions und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von A&E Solutions maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von A&E Solutions. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von A&E Solutions.

AGB Stand: 16.11.2022 © Vervielfältigung verboten


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